§1 Übersetzung, redaktionelle Bearbeitung und Endkorrektur
Das Übersetzen von Texten ist ein subjektiver Prozess, bei dem verschiedene Personen ein und denselben gedanklichen Inhalt unter Verwendung unterschiedlicher Wörter ausdrücken können. Es kann persönliche Vorlieben bei der Wortwahl geben, die stilistischer Art sein oder auf der Vertrautheit einer Person mit firmen- oder branchenspezifischer Terminologie beruhen können. Eine Haftung von Richard Clabaugh (nachfolgend genannt der „Auftragnehmer“ oder „AN“) kann nicht aus diesen oder ähnlichen Abweichungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, in einem aus kaufmännischer Sicht vertretbarem Umfang Referenzmaterial und Glossare zu verwenden, wobei jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen bleibt, dass der Auftraggeber Wörter einfügen oder austauschen möchte. Bei der Einarbeitung abweichender Begriffe oder sprachlicher Wendungen in das abschließend übersetzte Dokument können zusätzliche Kosten entstehen.
§ 2 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend genannt die “AGB”) werden u.a. jedem Kostenvoranschlag des Auftragnehmers beigefügt und sind auch über die Webseite(n) www.accuracyllc.com abrufbar. Der Auftraggeber nimmt diese AGB durch Beauftragung des ANs auf Grundlage eines von dem AN gemachten Angebotes an. Liegt kein solches Angebot vor, gelten diese AGB mit Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber als angenommen. Der Auftrag kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erteilt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
§ 3.1 Alle Preise verstehen sich, falls nicht anderweitig angegeben, in EURO. Die Preisen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die auf der Website www.accuracyllc.com angegebenen Preise sind Bestandteil dieser AGB. Unbeschadet dessen können sich abweichende Preise aus Kostenvoranschlägen, anderen Angeboten, oder dem bisherigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien ergeben. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überweisung des Rechnungsbetrages entstehen, insbesondere Überweisungsgebühren und Gebühren für internationale Banküberweisungen. Dies gilt unabhängig davon, auf welcher Seite diese Kosten entstehen. Alle Kosten werden, soweit vorhersehbar, in der Rechnung angegeben. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen (z.B. in der Rechnung) sind fällige Rechnungsbeträge in EURO zu überweisen.
§ 3.2 Verspätete Zahlungen
§ 3.2.1 Wird ein fälliger Rechnungsbetrag nicht gemäß diesen AGB oder anderweitig vereinbarten Bedingungen gezahlt, so ist der AN berechtigt, alle weiteren Arbeiten an dem betreffenden Auftrag unbeschadet weiterer Rechte des ANs einzustellen, bis der Betrag gezahlt ist, sofern a) der Betrag ohne rechtlichen Grund (z.B. wegen Gewährleistungsansprüchen u.ä.) zurückbehalten wird, b) der ausstehende Betrag im Verhältnis zu dem Gesamtwert des Projektes/der Projekte nicht unerheblich ist oder c) Grund zu der Annahme besteht, dass spätere Rechnungen nicht ordnungs- und fristgemäß gezahlt werden und d) die Einstellung der weiteren Arbeiten nicht aus anderem Grund unverhältnismäßig erscheint. Dies gilt nicht, wenn eine solche Leistungsverweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des ausstehenden Betrages, unverhältnismäßig wäre
§ 3.2.2. Wird ein Rechnungsbetrag vom Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt, so berechnet der AN Verzugsgebühren in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen EURIBOR Basiszinssatz. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so beträgt die Verzugsgebühr 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen EURIBOR Basiszinssatz.
§ 3.2.3 Stellt der AN im Einzelfall abweichend von § 3.2.2 niedrigere Verzugszinsen in Rechnung, so begründet dies keinen Verzicht auf die etwaige Geltendmachung weitergehender Ansprüche gemäß § 3.2.2.
§ 3.3 Der Kostenvoranschlag stellt nur eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten dar. Die Kalkulation basiert sich auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben (z.B. Quellendokumente, Projektdauer, Anzahl der Ünesetzer). Es kann zu Abweichungen kommen, die sich auf den endgültigen Rechnungsbetrag auswirken. Der im Kostenvoranschlag angegebene Betrag beruht normalerweise auf der Anzahl von Rechnungseinheiten im Quellendokument (z.B. Tastenanschläge, Wörter, Stunden). Dies gilt beispielsweise dann nicht, wenn die Anzahl an Rechnungseinheiten im Quellendokument (z.B. Tastenanschläge, Wörter) nicht ermittelt werden kann. In einem solchen Fall wird bei der Berechnung der Rechnungseinheiten eine hypothetische Anzahl anwendbarer Rechnungseinheiten zu Grunde gelegt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt dessen ungeachtet die abschließende Rechnungsstellung auf Grundlage der Rechnungseinheiten im Zieldokument. Soweit anwendbar, gilt das Gleiche für Lehr- und andere Tätigkeiten des ANs.
§ 3.4 Vorbehaltlich abweichender Angaben verstehen sich die Preise ohne Umsatzsteuer. Der AN behält sich das Recht vor, Umsatzsteuer oder andere Beträge, die nicht in der ursprünglichen Rechnung angegeben waren, zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung zu stellen.
§ 3.5 Ändern sich die Auftragsmodalitäten (z.B. kürzere Bearbeitungsfrist, verspätete Bereitstellung notwendiger Unterlagen, verspätete Auftragsbestätigungen, Erhöhung des Auftragsvolumens, Bestellung von Zusatzleistungen) nachdem der AN mit der Bearbeitung des Auftrages begonnen hat, so ist der AN berechtigt, die entsprechenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen und die Lieferfrist zu verlängern.
§ 3.6 Änderungsarbeiten an bereits zuvor übersetzten Unterlagen werden auf Stundenbasis gemäß unserem Stundentarif für Lektürearbeit und einschließlich der für die Bearbeitung des Änderungsauftrages erforderlichen Zeit abgerechnet.
§ 4 Auftragsrücknahme
§ 4.1, Nimmt der Auftraggeber einen Auftrag zurück, ohne dazu gesetzlich berechtigt zu sein, so hat er dem AN für alle bis zum Zeitpunkt der Rücknahme erbrachten Leistungen zu vergüten. Der AN wird die mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter unverzüglich über die Rücknahme informieren. Etwaige Leistungen, die zwischen Erklärung der Rücknahme gegenüber dem AN und der unverzüglichen Benachrichtigung der betreffenden Mitarbeiter erbracht werden, sind ebenfalls vom Auftraggeber zu vergüten. Die Vergütung beruht dabei auf dem Prozentsatz der abgeschlossenen Arbeiten im Verhältnis zum Kostenvoranschlag, aufgerundet auf die nächsten vollen 10%.
§ 4.2 Zieht der Auftraggeber mehr als zwei Tagen vor dem Einsatzdatum einen Auftrag für eine Dolmetschertätigkeit zurück, so hat er dem AN 50% der Summe zu Zahlen, die für die gesamte zu erbringenden Leistung fällig geworden wäre, wenn der Antrag ausgeführt worden wäre. Zieht er weniger als zwei Tagen vor dem Einsatzdatum einen Auftrag für eine Dolmetschertätigkeit zurück, so hat er dem AN die volle Summe (100%) zu zahlen.
§ 5 Lieferung
Der Auftraggeber ist für die korrekte Angabe der Lieferadresse verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den von derm AN genannten Liefer- oder Ausführungszeiten lediglich um ungefähre Angaben. Die Übergabe eines Produktes des ANs an eine Transportperson zwecks Lieferung an den Auftraggeber (einschließlich des Versandes von E-Mails) gilt als unmittelbare Übergabe an den Auftraggeber. Transportpersonen in diesem Sinne sind insbesondere auch Anbieter von E-Mail-Dienste. Nach Übergabe an die Transportperson trägt der Auftraggeber die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (Preisgefahr).
§ 6 Risikoverteilung, Garantien, Haftung
§ 6.1 Alle Leistungen des ANs werden mit dem erforderlichen Fachwissen und nach aktuellen Branchenstandards ausgeführt. Übersetzer, Dolmetscher, Korrekturleser, Lehrer und andere Mitarbeiter, die für den AN Leistungen erbringen, werden von dieser sorgfältig ausgesucht. Der AN führt ihre Leistungen entsprechend den schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers aus. Für die genaue, unmissverständliche und rechtzeitige Konkretisierung des Auftrages, insbesondere mit Blick auf den Zweck der Produkt oder Leistung bzw. die geplante Verwendung des Produktes oder der Leistung, ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
§ 6.2 Aussagen des ANs begründen nur dann eine Garantie, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§ 6.3 Obwohl der AN sämtliche Aufträge mit höchster Sorgfalt, Genauigkeit und Präzision bearbeitet, kann es zu Fehlern am Produkt kommen.
Der AN haftet dabei nicht für Schäden bzw. Mängel aufgrund von:
- Ausfällen bzw. Unterbrechungen von Kommunikationsnetzwerken Dritter,
- Computerausfällen von Internet- oder Online-Dienstleistungsanbietern,
- unvollständigen und/oder aktualisierten Angeboten von Proxy-Servern (z.B. Zwischenspeichermedien) gewerblicher oder nicht-gewerblicher Anbieter und Online-Dienstleistungsanbieter,
- bösartiger Software, sog. Malware, die von Dritten in Dateien des ANs eingeschleust wurde und die zum maßgeblichen Zeitpunkt von dem angemessenen und ständig aktualisierten Abwehrprogramm des ANs nicht erkannt werden konnte,
- höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die sich der Kontrolle des ANs entziehen und nicht von ihr verursacht wurden.
§ 6.4 Im Übrigen haftet der AN für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des ANs beruhen, nach den gesetzlichen Regeln. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes und wesentlicher Vertragspflichten. Die Einhaltung eines im Voraus von dem AN genannten konkreten Liefertermins ist nur dann wesentliche Vertragspflicht, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich (einschließlich E-Mail, Telefax etc.) vereinbart wurde. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung des ANs auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des ANs ausgeschlossen.
§ 6.5 Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er das ihm von dem AN gelieferte Produkt unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem AN unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Hat der AN einen Mangel arglistig verschwiegen, so kann sie sich nicht auf eine Verspätung der entsprechenden Mängelrüge berufen.
§ 7 Datenschutz
§ 7.1 Der Auftragnehmer behandelt die persönlichen und alle im Rahmen des Auftrages übermittelten Daten der Auftraggeber streng vertraulich. Der AN wird diese persönlichen Daten weder verkaufen noch auf andere Weise Dritten zur Verfügung stellen. Persönliche Angaben werden von uns nur zu Kontaktzwecken benutzt. Der AN wird registrierte Besuchern ihrer Website und Auftraggebern in unregelmäßigen Abständen E-Mails und Briefsendungen zukommen lassen, um über neue Dienstleistungen, Angebote oder Veranstaltungen zu informieren. Der Auftraggeber kann diesen Service jederzeit abbestellen.
§ 7.2 Die Datenschutzerklärung des ANs beinhalten weitere Angaben bez. der Datenbehandlung vom AN.
§ 7.3 Der AN wird alle anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z.B. das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, die europäische Datenschutzrichtlinie) befolgen. Insbesondere wird der AN persönliche Daten der Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber offenlegen bzw. zugänglich machen.
§ 8 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
§ 8.1 Alle von dem AN hergestellten Materialien (z.B. Übersetzungen) sind urheberrechtlich geschützt. Der AN behält sich sämtliche Rechte im Zusammenhang mit diesen Materialien vor. Insbesondere ist die vollständige oder teilweise Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung der Inhalte außerhalb des im jeweiligen Auftrag festgelegten Rahmens untersagt. Dies schließt insbesondere die Zirkulation von Inhalten mit ein, die der AN nicht allein für den konkreten Auftraggeber, sondern allgemein zur Veräußerung an eine Vielzahl von Personen erschaffen hat (z.B. Weitergabe von Gesetzesübersetzungen an Geschäftspartner, verbundene Unternehmen, Veröffentlichungen solcher Inhalte im Internet etc.). Insoweit gesetzlich zulässig, überträgt sich das mit dem Zweck des Auftrages bedingten Urheberrechts nur mit der Vollzahlung der relevanten Rechnung von dem Mandanten. Alle etwaigen gewerblichen Schutzrechte wie z. B. Patente, Marken, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse etc. verbleiben im Eigentum des ANs und dürfen nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des ANs verwendet werden.
§ 8.2 Der Auftraggeber versichert, dass Übersetzungen oder Editierungen von Arbeiten, mit denen er der AN beauftragt und an denen ein Dritte Urheberrechte innehaben, ausschließlich für private Zwecke des Auftraggebers bestimmt sind und nur so verwendet werden, dass sie nicht die Rechte Dritter verletzen.
§ 8.3 Die von dem AN über ihre Website oder anderweitig angebotenen Dienstleistungen, Produkte und Informationen bilden keine Rechts- oder Finanzberatung. Hierfür sollte sich der Auftraggeber an entsprechende Experten wenden. Für die Richtigkeit von Informationen, die nicht unmittelbar den Rechts- und/oder Einflussbereich des ANs betreffen (z.B. Daten bez. unverbunder Unternehmen, Aktienkurse, etc.), aber dennoch von dem AN freiwillig auf ihrer Website oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der AN keine Gewähr.
§ 9 Freistellung
§ 9.1 Verletzen die dem AN vom Auftraggeber im Zusammenhang mit einem Auftrag gelieferten Materialien Rechte Dritter, so hat der Auftraggeber entweder alle notwendigen Rechte zur Verwendung dieser Materialien zu erwerben, oder dem AN die Materialien so zur Verfügung zu stellen, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
§ 9.2 Im Falle einer solchen Verletzung von Rechten Dritter stellt der Auftraggeber der AN ferner von allen Ansprüchen dieser Dritten frei. Der Auftraggeber trägt weiterhin alle Kosten, einschließlich Rechtsberatungskosten und Gerichtskosten, die dem AN in diesem Zusammenhang entstehen. Sonstige Rechte des ANs, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
§ 9.3 Das Gleiche gilt, wenn eine von dem AN gelieferte Übersetzung Rechte Dritter verletzt. Der AN ist nicht verpflichtet, die Inhaber von Rechten an Materialien zu ermitteln, die dem AN im Zusammenhang mit einem Auftrag übergeben werden.
§ 10 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB, einschließlich der entsprechenden Preisliste, jederzeit und ohne Ankündigung durch Einstellen der geänderten AGB auf ihrer Website zu ändern. Der AN wird den Auftraggeber unverzüglich von den Änderungen in Kenntnis setzen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang dieser Mitteilung den Änderungen, so werden die geänderten AGB anstelle der bisherigen AGB Bestandteil aller bestehenden Verträge.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese AGB lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt dann eine wirksame Bestimmung, die objektiv dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nähesten kommt.
§ 12 Maßgebliche Sprache
Ist eine Auslegung einer Bestimmung dieser AGB erforderlich, so ist die englische Fassung hinzuzuziehen, es sei denn, eine Auslegung auf dieser Grundlage würde zur Unwirksamkeit der Bestimmung führen. (Siehe § 13)
§ 13 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
§ 13.1 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Kollisionsrechtes, und sind in Übereinstimmung damit auszulegen. Internationale rechtliche Abkommen wie das das UN Kaufrecht finden keine Anwendung.
§ 13.2 Erfüllungsort dieser Vereinbarung und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen anwendbarem, vorrangigem Recht.